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Kirchenverwaltung

Kirchenstiftungen sind laut Kirchenrecht Institutionen, die überwiegend die religiösen Zwecke der Katholischen Kirche pflegen. Sie tragen vor allem die ihre Kirche betreffenden rechtlichen Beziehungen und dienen mit ihrem Vermögen und deren Erträge den ortskirchlichen Bedürfnissen. Ein Organ dieser Stiftungen ist die Kirchenverwaltung.

Sie besteht aus dem Pfarrer oder dem Inhaber einer selbständigen Seelsorgestelle als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitgliedern, deren Zahl, sechs in Scheßlitz, sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder richtet. Aufgaben der Kirchenverwaltung sind, nach Maßgabe kirchlicher und staatlicher Vorschriften gewissenhaft und sparsam das Kirchenstiftungsvermögen zu verwalten, Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse zu tragen und der Kirchenstiftung zugewiesene Aufgaben zu erledigen.

Für die Kassen- und Rechnungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger. Er bereitet die Erstellung der ordentlichen und außerordentlichen Haushaltspläne sowie die Jahresrechnung vor und achtet darauf, daß der genehmigte Haushaltsplan eingehalten wird, alle Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben werden und Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Er untersteht den Weisungen des Kirchenverwaltungsvorstandes. Seit Anfang 2013 hat Herr Thomas Vogt dieses Amt inne.

Wenn Sie die einzelnen Mitglieder der Kirchenverwaltung kennenlernen möchten, klicken Sie bitte hier: Mitglieder