Die Kirchenverwaltungswahlen finden in den Kirchenstiftungen von Burgellern, Ehrl, Scheßlitz, Schweisdorf, Würgau und Zeckendorf (Gügel) statt.
Es werden sechs Kandidaten für Scheßlitz und je vier in den übrigen Kirchenverwaltungen gewählt.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Die Liste Ihrer Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier. Es besteht eine Einspruchsmöglichkeit innerhalb von sieben Tagen nach Beginn des Aushangs.
Das aktive Wahlrecht haben katholische Christen, die im jeweiligen Ortsteil ihren Hauptwohnsitz und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bewohner von Ortsteilen ohne eigene Kirchenstiftung sind in Scheßlitz wahlberechtigt.
Es werden keine separaten Benachrichtigungen verteilt, die Wahlaufsicht kann in Ausnahmefällen die Vorlage eines Ausweises verlangen.
Briefwahlunterlagen können vom 08.11. bis 22.11. 2024 im Pfarrbüro angefordert und bis spätestens zur Schließung des Wahllokals abgegeben werden. Zusätzlich können Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach den Gottesdiensten zu folgenden Terminen abholen:
Nutzen Sie bitte dazu den unten stehenden Antrag.
Sie haben so viele Stimmen, wie Kandidaten zu wählen (4 bzw. 6) sind. Eine Stimmenhäufung ist dabei nicht möglich. Sie dürfen jedoch weniger Stimmen vergeben. Ein Stimmzettel ist ungültig, sobald mehr als 4 bzw. 6 Kandidaten gewählt wurden. Ein Hinzufügen weiterer Namen ist unzulässig, bei der Auszählung werden nur Namen berücksichtigt, die auf der Wahlliste stehen.
Samstag, 23. November 2024
Sonntag, 24. November 2024