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Informationen zur Wahl - Kandidatur

Herzlich Willkommen auf der Übersichtsseite zur PGR-Wahl. Am 20. März 2022 ist es wieder soweit: Die Neuwahl der Pfarrgemeinderäte in allen bayerischen Diözesen steht an. Dies wollen wir zum Anlass nehmen, Sie an dieser Stelle grundsätzlich über dieses Thema zu informieren.

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das demokratisch gewählte Gremium der Pfarrei, welches „zusammen mit den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern die Verantwortung für den kirchlichen Auftrag“ hat. Kürzer formuliert: Seine Mitglieder vertreten die Gemeinde gegenüber der Amtskirche.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeindetrat?

In allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, hat der Pfarrgemeinderat  ein Beratungs-recht. Dies betrifft auch Bau- und Anschaffungsmaßnahmen, die eigentlich von der Kirchenverwaltung zu verantworten sind, ebenso die Festlegung von Gottesdienstzeiten oder der Einsatz des pastoralen Personals.

Ein Entscheidungsrecht steht ihm bei der Durchführung und Gestaltung von öffentlichen Veranstaltungen, z.B. Prozessionen oder Pfarrfest sowie der Öffentlichkeitsarbeit zu.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Der kommende Pfarrgemeinderat wird aus zehn gewählten Mitgliedern sowie aus einem Vertreter des Pfarrteams bestehen. Diese können dann bis zu vier weitere Mitglieder berufen, damit möglichst alle Gruppen und Kreise einen Vertreter im Pfarrgemeinderat haben.

Warum ist der Pfarrgemeinderat so wichtig?

Natürlich hat das Gremium keine umfassenden Kompetenzen wie beispielsweise der Stadtrat, auch weil es mit der Kirchenverwaltung ein zweites gewähltes Gremium gibt. Dennoch hat er eine große Bedeutung:

  • als erster Ansprechpartner für Pfarrer und pastorale Mitarbeiter
  • für Gemeindemitglieder, um ihre Anliegen vorzubringen
  • zur Vernetzung der einzelnen Gruppen in der Pfarrei
  • um größere Aktionen oder Vorhaben zu planen und organisieren

Wer kann gewählt werden?

Die formalen Kriterien sind recht einfach: Für eine Kandidatur müssen Sie Mitglied der römisch-katholischen Kirche, mindestens 14 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz im Pfarreigebiet haben. Sie muss bis spätesten Sonntag, 31.01.2022 schriftlich erfolgen.

Warum sollte ich kandidieren?

Eigentlich ganz einfach: Weil ich mich in meiner  Pfarrei engagieren möchte.

Oftmals hören wir das Argument, dass zu dieser Wahl nur alteingesessene Personen mit am besten langjährigem Dienst in der Kirche antreten sollten. Das ist aber völlig falsch. Zum einen soll ein Pfarrgemeinderat möglichst alle Gruppen in der Pfarrei repräsentieren. Dazu gehören auch Neuzugezogene (vielleicht mit Engagement in ihrer alten Pfarrei), junge Familien mit und ohne Kinder oder auch Christen, die nach langem  Fernbleiben wieder eine Annäherung an ihrer Kirche suchen. Zum anderen brauchen die erwähnten „Alteingesessenen“ sicher auch einmal frischen Wind, neue Ideen und auch die ein oder andere Unterstützung. Mitmachen statt nur Meckern sollte hier das Motto sein!

Wessen Interesse jetzt geweckt ist, kann sich gerne vollkommen unverbindlich an den Wahlausschuss (siehe nächster Abschnitt) wenden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

An den Wahlausschuss in der Pfarrei, welcher die Wahl organisiert. Diesem gehören an: Pfarrer Michael Morawietz, Frau Lisa Morgenroth, Herr Franz Neumaier, Herr Tobias Sieling, Herr Reinhold Söder und Herr Thomas Vogt.

Der Wahlausschuss ist durch persönliche Ansprache, über das Pfarrbüro oder die Mail-Adresse wahlausschuss@pfarrei-schesslitz.de  kontaktierbar.

Weitere Informationen werden zu späterer Zeit veröffentlicht oder können folgender Internet-Seite entnommen werden:

https://pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de/                                                                                          

Der Wahlausschuss der Pfarrei St. Kilian